Wieviel Lärm, Geruch und Abgase müssen die Nachbarn akzeptieren?
12.11.2019 | 18:30 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Korneuburg
2100 Korneuburg, Bankmannring 5
Der nun mit 1. November 2019 in Kraft getretene Nichtraucherschutz in der Gastronomie rückt Fragen des Immissionsschutzes der Nachbarn verstärkt in den Fokus. Rauch und Lärm vor Gastronomieunternehmen wird zunehmen. Aber auch in vielen anderen Branchen lassen sich Rauch und Lärm nicht vermeiden. Sogar extrem lärm- und geruchsarme Betriebe verursachen bei der Belieferung durch ihre Lieferanten Lärm.
Unsere Gesellschaft verhält sich immer sensibler zu derartigen Immissionen.
Erfahren Sie, wie Sie als Unternehmer erfolgreich tätig werden können, ohne durch fordernde Nachbarn unsachlich eingeschränkt zu werden.
Zentrale Themen:
- Unter welchen Voraussetzungen sind von Kunden bzw. Lieferanten verursachter Lärm, Geruch oder Abgase für den Unternehmer überhaupt relevant?
- Kann sich ein Nachbar gegen lärmende Kunden zur Wehr setzen?
- Wie wirkt die Betriebsanlagengenehmigung zu derartigen Immissionen?
- Unter welchen Voraussetzungen können Änderungen der Betriebsanlagengenehmigung vorgeschrieben werden?
- Kann eine Betriebsanlagengenehmigung übertragen werden? Ändert sich diese bei Unternehmensübertragung?
- Unterlassungsansprüche des Nachbarn?
- Schadenersatzansprüche des Nachbarn bei Lärm, Geruch oder Abgasen?
- Vorsicht Haftung bei vereinfachter Betriebsanlagengenehmigung!
- Unter welchen Voraussetzungen hat der Geschäftsführer persönlich zu haften?
- Kann die Verantwortung für Lärm, Geruch und Abgase auf Beauftragte übertragen werden?
- Wie können Kunden bzw. Lieferanten wirksam in die Pflicht genommen werden?
Referenten:
Harald Fischer, MSc
Betriebsanlagenservice der Umweltpolitischen Abteilung Wirtschaftskammer NÖ
Dr. Werner Borns
Rechtsanwalt
LAWPARTNERS rechtsanwälte
Moderation:
Mag. Anna Schrittwieser
Wirtschaftskammer NÖ,
Bezirksstellenleiterin Korneuburg-Stockerau