Warn- und Hinweispflichten des Unternehmers

Sieben Tipps und Tricks für eine praktische Umsetzung

14.05.2019 | 18:30 Uhr

Wirtschaftskammer Gänserndorf
2230 Gänserndorf, Eichamtstraße 15

Mitunter wird eine geordnete Leistungserbringung von Unternehmern vor allem durch Warn- und Hinweispflichten „gestört“. Vor allem Änderungen des Leistungsumfangs, ein nicht normgerechter Untergrund der Leistungserbringung, Verzögerungen oder Erschwerungen durch den Auftraggeber, aber auch nicht mehr lieferbare Teile bewirken für Unternehmer Warn- und Hinweispflichten.

Sobald das Werk erbracht ist setzen nachfolgende Unternehmer – berechtigt oder auch nicht – Warnhinweise ab, verursachen damit nachträglich wesentlichen Mehraufwand.

Welche Instrumente bestehen, um bei all diesen Pflichten erfolgreich bestehen zu können? Wie können Warnungen und Hinweise zur Ertragsoptimierung genutzt werden? Welche Behelfe bietet die Wirtschaftskammer dazu konkret?

Zentrale Themen:

 

  • Kostenüberschreitung bei Kostenvoranschlägen
  • Relevanz der Sphären nachträglicher Kosten und Erschwernisse
  • Rechtsfolgen des Unterbleibens bzw. der Verzögerung der Werkausführung
  • Warn- und Hinweispflichten auch gegenüber einem sachverständigen Auftraggeber?
  • Geeignete Dokumentation der Warnung bzw. der Hinweise
  • Wo können Hinweise im Anbot oder in den AGB Warn- und Hinweispflichten verringern?
  • Ansprüche aus Mehraufwand – Warn- und Hinweispflichten als Gelegenheit der Ertragsoptimierung
  • Podiumsdiskussion mit Unternehmern über deren Erfahrungen und Lösungsweg

Referenten:

Dr. Werner Borns
Rechtsanwalt
LAWPARTNERS rechtsanwälte

Mag. Thomas Rosenberger
Wirtschaftskammer Gänserndorf

 

Podiumsdiskussion:

Ing. Andreas Hager
Tischlerei Hager
Wirtschaftskammer Gänserndorf

 

Moderation:

Mag. Günther Franz Harold
Geschäftsleiter
Raiffeisen Regionalbank Gänserndorf